Fahrtkostenabrechnung
Und dies sind die Spielregeln:
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Generell gilt: Ohne Vorlage von Belegen – keine Rückerstattung!
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Wir erstatten die Kosten erst NACH der Schulungsteilnahme.
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Autoanreise: Wir erstatten gemäß Beschluss der LJV 2026 in Tübingen keine PKW-Fahrtkosten mehr. Ausnahmen sind möglich, wenn du sie begründest. Fülle dazu VOR Beginn der Schulung oder Veranstaltung dieses Formular aus. Mit dem Vorgehen wollen wir Bewusststein für eine klimafreundliche Anreise schaffen und Erfahrungen sammeln, welche Gründe ihr für eine Anreise mit dem Auto habt. Nach der Schulung kannst du deine Fahrtkosten dann einfach über das digitale Fahrtkostenabrechnungsformular bei uns einreichen.
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Fahrzeugmiete: Wenn ihr während der Schulungsplanung mit den Teamenden besprecht, ein Fahrzeug zu mieten (z. B. Sektionsbus, Stadtmobil), müsst ihr diese Fahrt ebenfalls über das beu der Autoanreise genannte Formular begründen, sie aber auch zusätzlich von der Geschäftsstelle genehmigen lassen. Bitte dabei beachten, dass ihr das rechtzeitig macht, denn dafür braucht es einen längeren Vorlauf.
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Alle Abrechnungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Schulungsende DIGITAL bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.
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Nach Überschreitung dieser 4-Wochen-Frist wird eine Gebühr von 50 € einbehalten, wenn die Kostenabrechnung niedriger ist, der Gesamtbetrag.
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Nach acht Wochen wird nichts mehr erstattet.
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Wenn du keiner Baden-Württembergischen Sektion angehörst sind die Fahrtkosten gedeckelt auf maximal 100 €.
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Schweizer Franken: Werden zu einem Umrechnungskurs von 1:1 abgerechnet. Für eine Erstattung zum Umrechnungswert muss der entsprechende Wecheslkurs entweder anhand von Screenshots oder Bankbelegen nachgewiesen werden.
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Deutschland-Ticket / Jugendticket / Monatskarten usw.: Excel-Tabelle und Screenshots mitschicken, siehe Erläuterung im Absatz weiter unten.
Die Fahrtkostensätze und alles, was du wissen musst, stehen auf dem Formular und werden automatisch berechnet.
Digitales Formular
Hier findest du das Formular
Wenn du die Fahrrad-Kilometer abrechnen möchtest, nutze das Klimapauschale-Formular.
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Fülle es online aus
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Speichere es als PDF
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Unterschreibe es digital
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Sende das unterschriebene Formular inklusive aller eingescannten Belege (z.B. Fahrkarten) als PDFs an info@jdav-bw.de
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Weitere Auslagen: Summe in das Fahrtkostenformular eintragen und eine Liste per Mail inkl. eingescannter Belege mitschicken.
Weitere Informationen zur Autoanreise:
Wir erstatten gemäß Beschluss der LJV 2026 in Tübingen keine PKW-Fahrtkosten mehr. Ausnahmen sind möglich, wenn du sie begründest. Fülle dazu VOR Beginn der Schulung oder Veranstaltung das in den Spielregeln genannte Formular aus. Mit dem Vorgehen wollen wir Bewusststein für eine klimafreundliche Anreise schaffen und Erfahrungen sammeln, welche Gründe ihr für eine Anreise mit dem Auto habt. Dabei muss die JDAV BaWü sicherstellen, dass sie neben dem Klimaschutz die Verfolgung der anderen Grundsätze und Bildungsziele nicht einschränkt. Die JDAV BaWü verpflichtet sich hierbei, niemanden aufgrund von Wohnort, familiären, beruflichen oder ehrenamtlichen Verpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen finanziell zu benachteiligen. Zur Auswertung und Bilanzierung wird die Anreise aller Teilnehmenden bei der Veranstaltung verpflichtend erfasst. Dieses Verfahren wird bei allen Veranstaltungen und Schulungen der JDAV BaWü angewendet, die ab dem 01.06.2026 stattfinden.
Der vollständige Beschluss der LJV 2026 mit Begründung ist auf unserer Webseite bei unseren Positionen zu finden.
Deutschland-Ticket / JUgendticket / Montaskarten usw.
Du kannst bei deiner Fahrtkostenabrechnung auch Kosten für das Deutschland-Ticket oder sonstige Monatsabos abrechnen. Dazu die nebenstehende Ecxeltabelle ausfüllen, Screenshots des eigentlichen Ticketpreises (mit BahnCard 50) einfügen und zusammen mit dem Fahrtkostenformular von oben an info@jdav-bw.de schicken.
Wir erstatten den Preis für Nahverkehrsticktes mit BahnCard 50 für die gefahrene Strecke, aber nicht mehr als die Kosten des Monatsabos.
Fahrtkostensätze (Ab Juni 2022)
Die Fahrtkosten trägst zunächst du. Mit einem Formular kannst du diese nach der Schulung abrechnen und von der Geschäftsstelle zurückbekommen. Voraussetzung ist, dass du das Fahrtkostenformular bis spätestens vier Wochen nach Schulungsende eingereicht hast.
Es gelten folgende Vergütungssätze (ab 01.06.2022):
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Fahrrad: 25 Ct. / km
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--> AKTION: #letzte Meile: Für die ersten 30km mit dem Fahrrad bekommst du 1€/km (Gilt vorerst nur für Veranstaltungen in 2024).
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2. Klasse Bahnfahrt, andere ÖV: 100 %
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2. Klasse Bahnfahrt mit BahnCard 50: 112 %
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2. Klasse Bahnfahrt mit BahnCard 25: 106 %
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Fahrradtickets Bahn/Bus und Parktickets für Fahrräder: 100%
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Auto – 1 Person: 7 Ct. / km
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Auto – 2 Personen: 10 Ct. / km
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Auto – 3 Personen: 15 Ct. / km
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Auto – 4 Personen: 20 Ct. / km
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Auto – 5 Personen: 25 Ct. / km
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Auto – jede weitere Person: +2 Ct / km
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Park- und Mautgebühren für schulungsrelevante Fahrzeuge werden übernommen, jedoch keine Vignetten.
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Bei Anreise von einem Ort außerhalb BaWü: max. 100,- €
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Kosten für Mietfahrzeuge/Sammeltaxis werden nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle übernommen.
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Schweizer Franken: Werden zu einem Umrechnungskurs von 1:1 abgerechnet. Für eine Erstattung zum Umrechnungswert muss der entsprechende Wecheslkurs entweder anhand von Screenshots oder Bankbelegen nachgewiesen werden.
BahnCard 50 - lohnt sich
Die BahnCard 50 für Menschen unter 27 Jahren kostet nur 79,90 € (in 2024). Zusammen mit eurem BahnCard-Gutschein von 26 €, den ihr in der Geschäftsstelle beantragen könnt, müsst ihr dann wirklich nicht mehr viel zahlen, um das ganze Jahr über nur den halben Fahrpreis zu zahlen.